Bei der Teilkasko-Versicherung existiert alleinig die Deckungsvariante mit Selbstbeteiligung. Die Schadensfreiheitsrabatte finden hierbei keinerlei Anwendung. Jedoch gibt es auch bei der Teilkasko-Versicherung ein Typklassenverzeichnis, das für die Berechnung der Grundprämie verwendet wird.
weitere optionale Kfz-Versicherungen können abgeschlossen werden:
Die Insassen-Unfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz für die Fahrzeuginsassen und leistet unabhängig von der Verschuldensfrage finanzielle Hilfe bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme: und zwar bei Unfällen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen, dem Be- und Entsteigen sowie dem Abstellen eines Fahrzeuges entstanden. Dieser Versicherungsschutz schließt alle Personen ein, die sich berechtigt im Auto befanden. Von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen wäre damit beispielsweise ein Autodieb, der das KFZ unberechtigt führt. Die Insassen-Unfallversicherung kann sowohl Leistungen im Todesfall und dem Fall von Invalidität sowie ein Tagegeld als auch ein Krankenhaustagegeld beinhalten. Folgeschäden unterliegen einer vertraglich geregelten Nachhaftungszeit.
Der Schutzbrief
Nicht nur im Ausland sondern auch fürs Inland kann Ihnen ein Schutzbrief viel Zeit und Ärger ersparen. Egal, ob Sie von Ihrem Fahrzeug im Stich gelassen wurden oder im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden: Sie sind mit diesen oft auch als Reiseschutzbriefen bezeichneten Zusatzleistungen auf der sicheren Seite. Speziell eingerichtete Hotlines, 24-Stunden besetzt, helfen ihnen weiter, bis sie ihre Ansprüche im Ausland geltend machen können, oder haben einen schnellen Pannenservice für Sie an der Hand. Schutzbriefe beinhalten zumeist außer Pannenhilfe auch Abschleppen, Bergen und beim Ausfall von Fahrzeugteilen Ersatzteilversand ins europäische Ausland, darüber hinaus Fahrzeugtransport sowie -abholung, wenn der Fahrer außerstande ist, das Fahrzeug zu führen. Krankenrücktransporte, Kinderrückholung, Krankenbesuche, Arzneimittelversand und Fahrzeugunterstellung sind ebenfalls in Schutzbriefen berücksichtigte Leistungen. In Zukunft könnten auch eine schnelle und umfassende Hilfeleistung in besonderen Notfällen, etwa das Besorgen von Ersatz-Reisedokumenten und eine Vermittlung kompetenter ärztlicher Betreuung, zum Leistungsumfang gehören.