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Kündigung der Teilkaskoversicherung

Wie alle anderen Kfz-Versicherungen auch, werden Teilkaskoverträge normalerweise für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und stillschweigend um den gleichen Zeitraum verlängert, sofern keiner der beiden Vertragspartner von seinem Recht der Kündigung Gebrauch macht.

Gründe für eine Vertragsbeendigung

    • Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf, möglich von beiden Seiten.
    • Wegfall des versicherten Risikos, da das Fahrzeug verkauft wurde.
    • Stilllegung des Fahrzeuges (nach einer Ruheversicherung bzw. nach 18 Monaten komplette Beendigung).
    • Außerordentliches Kündigungsrecht durch ausbleibende Zahlungen der Erst- oder Folgeprämien.
    • Kündigung aufgrund des Wechsels zu einem anderen Versicherer.
    • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.
    • Sonderkündigungsrecht bei Änderung der Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen.
    • Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel bzw. Neuzulassung.

Haftung nach erfolgter Kündigung

Nach Beendigung des Versicherungsvertrages zur Teilkasko erlischen alle Ansprüche die der Kfz-Halter gegenüber der Versicherung im Rahmen des Teilkaskoschutzes geltend machen kann.


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