Die Teilkasko übernimmt Kosten bei Beschädigung, Zerstörung sowie bei Verlust des Fahrzeugs oder verschlossen verwahrter Gegenstände, bzw. befestigter Teile. Sie haftet ebenfalls bei Diebstahl oder Hagelschäden. In den „Allgemeinen Kraftfahrzeugsbestimmungen“ ist eine genaue Liste der prämienfreien oder gegen Prämienzuschlag versicherbaren Teile beinhaltet. Auch nicht versicherbare Teile werden dort gesondert aufgeführt. Die Teilkasko-Versicherung ist verpflichtet, bei Kraftfahrzeugschäden durch Brand, Diebstahl, bei Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Wildschaden (während der Fahrt) oder Glasbruch für den Schaden aufzukommen. Auch der Kurzschluss durch fehlerhafte Kabelverlegung ist durch sie abgedeckt.
Wer noch zusätzlichen Schutz braucht, kann eine Insassenhaftpflichtversicherung und/oder einen Schutzbrief abschließen.